Isemann & Breuckmann PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft

02324 26363
 

Honorargrundlagen 

Die Höhe der Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).   

Diese ist beispielsweise auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums einzusehen:    Steuerberatervergütungsverordnung

Die StBVV sieht in den meisten Fällen Wertgebühren vor. Diese bestimmen sich nach den Tabellen A bis D der StBVV und richten sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Die konkrete Höhe einer Gebühr ergibt sich aus:  

  • dem  Gegenstandswert der Tätigkeit,
  • der Anwendung eines bestimmten Zehntelsatzes für diese Tätigkeiten (hier gibt es Ober- und Untergrenzen)
  • und der entsprechenden  Gebührentabelle der StBVV.

Beispiele für die Ermittlung des Gegenstandswertes:   

  • Buchführung: der höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand
  • Bilanzerstellung: Mittel aus der (berichtigten) Bilanzsumme und dem höheren Betrag aus Jahresleistung und Jahresaufwand
  • Einkommensteuererklärung: Summe der positiven Einkünfte

Bei der Festlegung des Zehntelsatzes sind wir an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. Bei der Bemessung des Zehntelsatzes orientieren wir uns an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der für Sie erbrachten Leistungen.